Was zu tun ist
Notwendige Schritte im Sterbefall
Der Tod eines Angehörigen ist ein emotionaler Einschnitt, der viele Fragen aufkommen lässt und es fällt einem schwer, an die zu erledigenden Formalitäten zu denken. Wir stehen Ihnen in diesen Tagen hilfreich und begleitend zur Seite.
- Tritt ein Sterbefall zu Hause ein, muss ein Arzt informiert werden, der den Tod feststellt und bescheinigt. Am einfachsten ist es den Hausarzt anzurufen ansonsten den Notarzt. Der Totenschein ist für die Überführung des Verstorbenen erforderlich und bleibt beim Verstorbenen.
- Tritt der Sterbefall im Altenheim oder Krankenhaus ein, dann müssen Sie nur mit uns Kontakt aufnehmen. Behördengänge, Abmeldungen etc. erledigen wir für Sie.
Für die Behördengänge benötigen wir folgende Unterlagen
- Geburtsurkunde ( bei Ledigen )
- Heiratsurkunde ( bei Verheirateten )
- Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil ( bei Geschiedenen )
- Sterbeurkunde des Partners ( bei Verwitweten )
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Versicherungspolicen ( Lebens.- Sterbegeldvers. )
- Rentennummern ( gesetzl. Rente / Werksrente / Witwen- oder Kriegsopferrente )
- Nutzungsrecht einer Grabstätte ( falls vorhanden )
- Bestattungsvorsorgevertrag ( falls vorhanden )
Gerne sind wir bereit auch andere Verträge für Sie zu kündigen. Sprechen Sie uns an !
Ob Sie eine Erd- Feuer oder Seebestattung wünschen:
Wir organisieren, terminieren etc. die Bestattung nach Ihren Wünschen.
Dazu gehört auch, dass wir uns um den Blumenschmuck, Trauerkarten, Zeitungsanzeige, Geistlichen oder Redner, Musikwünsche ( CD oder Orgel ), Nachfeier etc. kümmern.
Rufen Sie uns an unter 0203 – 936 940 Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar.